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Lizenzvereinbarung

 


 

 

 

 

Dieser Abschnitt enthält die Lizenzvereinbarungen für Produkte von Falko Wenzel.

Falko Wenzel-Lizenzvereinbarung für lizenzpflichtige, rights-ready und redaktionell verwendete Bilder und Filme

DIES IST EIN RECHTSWIRKSAMER VERTRAG ('VERTRAG') ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER, GGF. DEM KÄUFER UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON FALKO WENZEL, INC., WIE NACHSTEHEND IN ABSCHNITT 11.10 BESCHRIEBEN ('FALKO WENZEL'). DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS SIE GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND.

 

1. Definitionen. Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:

1.1

'Redaktionell genutztes Lizenzmaterial' bedeutet Lizenzmaterial im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind, und das auf der Website von Falko Wenzel als solches identifiziert ist.

1.2

'Rechnung' bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Standard-Rechnungsformular von Falko Wenzel, das unter anderem das Lizenzierungsunternehmen von Falko Wenzel enthält, sowie die mit dem Lizenznehmer getroffenen Vereinbarungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrags, und alle Verweise auf diesen Vertrag schließen die Rechnung mit ein.

1.3

'Lizenzmaterial' bezieht sich auf Bilder, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von Falko Wenzel an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.

1.4

'Lizenznehmer' bedeutet die natürliche oder juristische Person, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die Person, die beim Kauf als Lizenznehmer benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.

1.5

'Endprodukt des Lizenznehmers' bedeutet ein Endprodukt oder eine Dienstleistung, die vom Lizenznehmer oder im Namen des Lizenznehmers mithilfe von unabhängigen Fähigkeiten und Anstrengungen erstellt wurde, und in die eine Reproduktion des Lizenzmaterials sowie weiteres Material eingebunden ist.

1.6

'Käufer' bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.

1.7

'Vervielfältigung' und 'Vervielfältigen' bedeuten jedwede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen desselben, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.

1.8

'Rechte und Einschränkungen' bedeuten die dem Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Auswahl des Lizenzmaterials zur Verfügung stehenden Informationen: (i) dem Lizenzmaterial auf der Website von Falko Wenzel beigefügt (einschließlich aller Seitenbereiche des Kaufvorgangs), (ii) in einem schriftlichen Angebot von Falko Wenzel oder (iii) im Editorial-Feed (falls bereitgestellt). Dies kann auch in der Rechnung widergespiegelt werden. Zu solchen Einschränkungen können insbesondere der zulässige Nutzungsumfang, der Zeitraum der Lizenz, die Eingrenzung des Vertragsgebiets oder andere für das gewählte Lizenzmaterial geltende Nutzungseinschränkungen sowie die für das Lizenzmaterial zu entrichtende Gebühr ('Lizenzgebühr') gehören. Die Rechte und Einschränkungen sind Bestandteil dieses Vertrags, und alle Verweise auf diesen Vertrag schließen diese Rechte und Einschränkungen mit ein.

 

2. Gewährte Rechte und Einschränkungen. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:

2.1

Falko Wenzel gewährt dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht abtretbares Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, dies jedoch lediglich in dem in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Ausmaß. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers (einschließlich des Käufers) zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichten.

2.2

Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Nutzungsart, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend in Abschnitt 2.1 definierten. Der Lizenznehmer darf Lizenzen für Endprodukte des Lizenznehmers vergeben oder die Eigentumsrechte dafür (aber nicht für das darin enthaltene Lizenzmaterial) als Teil eines Verteilungsprozesses übertragen, wie dies für die beabsichtigte Verwendung, die in den Rechten und Einschränkungen definiert ist, erforderlich bzw. angemessen ist.

2.3

Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige redaktionelle Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf kommerzielle Zwecke, Marketing-, Sponsoring- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren. Die 'redaktionelle' Verwendung von Lizenzmaterial gemäß diesem Vertrag bezieht sich auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind.

2.4

Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird. Alle anderweitigen manuellen oder elektronischen Drehungen, Bearbeitungen, Veränderungen oder Eingriffe bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Falko Wenzel.

2.5

Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Falko Wenzel keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.

2.6

Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.

2.7

Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Falko Wenzel nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.

2.8

Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht auf eine Weise in Medien verfügbar machen, die Dritten das Herunterladen oder Extrahieren des Lizenzmaterials als Einzeldatei, wie z. B. für einen Bildschirmschoner, ermöglicht oder dazu einlädt.

2.9

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Falko Wenzel und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr darf das redaktionelle Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zur Nutzung auf mobil gesteuerten Websites oder in mobilen Anwendungen zweckentfremdet werden, die erstellt wurden, um das Lizenzmaterial und/oder das Endprodukt des Lizenznehmers auf mobilen Geräten anzuzeigen. Diese Einschränkung der mobilen Nutzung wird nicht dadurch verletzt, dass Lizenzmaterial auf einer Website verwendet wird, die per 'Pull'-Methode (im Gegensatz zur 'Push'-Methode) über mobile Geräte angezeigt werden kann, sofern es nicht speziell für diesen Zweck verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet wurde.

2.10

Soweit dies in den Rechten und Einschränkungen nicht anders festgelegt ist, darf der Lizenznehmer das Endprodukt des Lizenznehmers weder direkt noch indirekt in sekundären Vervielfältigungen wie Zusammenstellungen, Screenshots, Kontextwerbung oder auf dateifreigebenden Websites oder Kontaktwebsites wie YouTube, Facebook, MySpace oder Bebo vervielfältigen.

2.11

Die Verwendung des Lizenzmaterials unter Missachtung der Rechte und Einschränkungen ist untersagt.

2.12

Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.12 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr auszulegen.

2.13

Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch stillschweigend den unrichtigen Eindruck vermitteln, dass der Lizenznehmer der Urheber eines visuellen Werks ist, dessen künstlerische Komponenten in erheblichem Umfang aus dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.

2.14

Sofern die Rechte und Einschränkungen die Nutzung auf Websites vorsehen, muss der Lizenznehmer auf den zulässigen Websites Nutzungsbedingungen angeben, die Beschränkungen zum Herunterladen des Lizenzmaterials für jede über die private Nutzung hinausgehende Verwendung beinhalten und eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials untersagen.

 

3. Nachweise und geistiges Eigentum.

3.1

Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Falko Wenzel dem Lizenznehmer weder ausdrücklich noch konkludent ein Recht oder eine Lizenz an dem Lizenzmaterial.

3.2

Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von 'Falko Wenzel' oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Falko Wenzel oder dessen Partnern, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen ('Marken'), erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Falko Wenzel oder dessen Partnern sind und bleiben, (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach diesem Vertrag ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken anficht.

3.3

Bildnachweis. Falls in Abschnitt 10 nicht anders angegeben, muss jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten Lizenzmaterial in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: www.Falko-Wenzel.de .Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Falko Wenzel nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Falko Wenzel nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.

 

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3.4

Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Falko Wenzel umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Falko Wenzel, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzen.

 

4. Releases.

4.1

Wenn Falko Wenzel ein Model- und/oder Eigentums-Release für Lizenzmaterial beschafft hat, teilt es dies dem Lizenznehmer in den Rechten und Einschränkungen mit. Die Gewährleistung und Freistellung gemäß Abschnitt 5.1 (iv) und 6.1 werden nur gewährt, wenn eine solche schriftliche Mitteilung erfolgt ist. Wenn diese Mitteilung ausbleibt, wurde kein solches Model- oder Eigentums-Release eingeholt. Für redaktionelles Lizenzmaterial wird im Allgemeinen kein Release beschafft. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass in einigen Gerichtsbarkeiten Rechtsschutz gegen die Nutzung von Bildern von Personen und Eigentum für kommerzielle Zwecke gewährt wird, wenn kein Release erteilt wurde. Ungeachtet dessen, ob ein Model-Release beschafft wurde, ist allein der Lizenznehmer für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials verantwortlich.

4.2

Soweit nicht dem Lizenznehmer gesondert mitgeteilt wird, dass Falko Wenzel ein Model- oder Eigentums-Release erhalten hat, vergibt Falko Wenzel keine Rechte für die Nutzung von Namen, Menschen, Marken, Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, im Lizenzmaterial enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des Lizenzmaterials ein Release erforderlich ist, und muss dieses Release selbst beschaffen.

4.3

Wenn Lizenzmaterial (ohne redaktionelle Nutzung) mit Fotomodels oder Objekten im Zusammenhang mit einem Thema verwendet wird, das nach vernünftigem Maßstab verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, so muss der Lizenznehmer jede solche Verwendung mit einem Vermerk versehen, aus dem hervorgeht: (i) dass das Lizenzmaterial ausschließlich zu Illustrationszwecken verwendet wird und (ii) alle im Lizenzmaterial abgebildeten Personen Models sind.

 

5. Garantie und Haftungsbeschränkung.

5.1

Falko Wenzel gewährleistet Folgendes: (i) Das Lizenzmaterial weist keinerlei Material- oder Verarbeitungsmängel auf (das alleinige Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung dieser Gewährleistung ist der Ersatz des Lizenzmaterials); diese Gewährleistung gilt dreißig (30) Tage ab Lieferung; (ii) Falko Wenzel verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen und zu erfüllen; (iii) nutzt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß diesem Vertrag und in der Form, in der es von Falko Wenzel bereitgestellt wurde (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer), so verletzt dies keinerlei Urheberrechte oder Urheberpersönlichkeitsrechte einer natürlichen oder juristischen Person; und (iv) wenn von Falko Wenzel gemäß Abschnitt 4.1 ein Release bereitgestellt wird, verstößt die vertragsgemäße Nutzung des Lizenzmaterials in der von Falko Wenzel bereitgestellten Form durch den Lizenznehmer, wenn ein Eigentum-Release bereitgestellt wird, nicht gegen eingetragene Marken oder andere Rechte zum Schutze geistigen Eigentums und/oder, wenn ein Model-Release bereitgestellt wird, verstößt dies nicht gegen das Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrecht.

5.2

FALKO WENZEL SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. FALKO WENZEL HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR STRAFZUSCHLÄGE ZUM SCHADENERSATZ, BESONDERE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DURCH DIESEN VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN FALKO WENZEL VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. EIN VERFAHREN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG, UNABHÄNGIG VON FORM ODER ART DES VERFAHRENS, DARF DURCH DEN LIZENZNEHMER ODER DEN KÄUFER ODER IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ODER DES KÄUFERS MAXIMAL ZWEI (2) JAHRE, NACHDEM DER GRUND FÜR DAS VERFAHREN ERSTMALS AUFTRAT, ANGESTRENGT WERDEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN VERBIETEN DEN AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE SCHADENSKATEGORIEN.

 

6. Haftungsfreistellung.

6.1

Sofern das Lizenzmaterial ausschließlich gemäß diesem Vertrag verwendet wird, der Lizenznehmer diesen Vertrag nicht auf sonstige Weise verletzt und als ausschließliches und alleiniges Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung der hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iv) gegebenen Zusicherungen und Garantien wird Falko Wenzel nach den Bedingungen des vorstehenden Abschnitts 5.2 und des nachstehenden Abschnitts 6.3 den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehenden oder in dessen Besitz befindlichen verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige satzungsmäßigen Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit einem tatsächlichen Gerichtsverfahren oder Prozess entstehen, in dem behauptet wird, Falko Wenzel habe die hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iv) festgelegten Gewährleistungen verletzt, verteidigen, entschädigen und freistellen. Vorstehende Regelung legt die gesamte Entschädigungspflicht von Falko Wenzel gemäß diesem Vertrag fest.

6.2

Gemäß den Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt 6.3 wird der Lizenznehmer Falko Wenzel, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehende oder in dessen Besitz befindliche verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang (i) mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags, (ii) mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iii) mit dem Versäumnis des Lizenznehmers, ein erforderliches Release zu erwerben, entstehen, verteidigen, entschädigen und freistellen.

6.3

Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 Freistellung begehrt, muss die andere Partei umgehend von entsprechenden Ansprüchen in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei kann nach ihrer Wahl die Bearbeitung, die Beilegung oder die Verteidigung in Bezug auf sämtliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten übernehmen, wobei in diesem Fall die freizustellende Partei sie bei der Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in vernünftigerweise einforderbarem Umfang unterstützen muss. Die freizustellende Partei hat das Recht, auf eigene Kosten Rechtsbeistand für einen solchen Rechtsstreit zu suchen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren oder andere Kosten, die vor Mitteilung der Ansprüche durch die andere Partei, für die eine Freistellung verlangt wird, entstanden sind, und Falko Wenzel haftet nicht für Verluste, die aus dem Versäumnis des Lizenznehmers entstehen, die Nutzung gemäß des nachstehenden Abschnitts 11.4 einzustellen.

 

7. Zustand des Lizenzmaterials. Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial zur Vervielfältigung freigegeben wird. Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts 5.1 (i) ist Falko Wenzel für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus unterstellten oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, seiner Vervielfältigung entstanden sind.

 

8. Lizenzaufhebungsgebühr. Wenn der Lizenznehmer oder Käufer binnen 30 Tagen ab Erhalt des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer oder Käufer schriftlich eine Aufhebung dieses Vertrages fordert und besagtes Lizenzmaterial vom Lizenznehmer oder Käufer noch nicht verwendet wurde, kann Falko Wenzel diesen Vertrag stornieren und folgende Gutschrift auf das Kundenkonto des Lizenznehmers bzw. Käufers gutschreiben oder auf seine Kreditkarte überweisen: (i) im Hinblick auf nicht-filmisches Lizenzmaterial einen Betrag von bis zu 100 % der Lizenzgebühr, sofern das Aufhebungsgesuch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht; oder (ii) einen Betrag von bis zu 50 % der Lizenzgebühr, wenn das Aufhebungsgesuch zwischen dem 8. und dem 30. Tag nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht (oder im Hinblick auf lizenziertes Filmmaterial in den ersten 30 Tagen). In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- EURO (oder dem Äquivalent in regionaler Währung) an. Geht ein Aufhebungsgesuch erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials ein, so ist eine Gutschrift nicht mehr möglich. Keine der Bestimmungen in Abschnitt 8 ist auf Labor-, Service-, Bildauswahl- oder Subscriptionsgebühren anzuwenden, die gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen beglichen werden müssen und nicht erstattet werden.

 

9. Zinsen auf überfällige Rechnungen. Begleicht der Lizenznehmer die Rechnung von Falko Wenzel nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, steht es Falko Wenzel frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag einzuheben.

 

 

 

11. Sonstige Vertragsbedingungen.

11.1

Unbefugtes Verwenden und Vertragsauflösung. Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist, stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar und berechtigt Falko Wenzel zur Wahrnehmung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden aufgrund solcher Urheberrechtsverletzungen, einschließlich jeglicher Ansprüche Dritter. Zusätzlich zu allen anderen, Falko Wenzel gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechtsbehelfen und unabhängig davon ist Falko Wenzel berechtigt, eine Gebühr bis zur fünffachen Standard-Lizenzgebühr für die unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials zu erheben. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Falko Wenzel behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen: (i) Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag eingeht, nachdem er von Falko Wenzel bereits eine Mitteilung über unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials erhalten hat; (ii) wenn der Lizenznehmer beim Eingehen des Vertrags unrichtige Informationen bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenzmaterials zur Verfügung stellt; (iii) wenn der Lizenznehmer versäumt, die Lizenzgebühr zum Fälligkeitsdatum zu entrichten oder (iv) wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags auf sonstige Weise verletzt. Nach der Vertragsauflösung muss der Lizenznehmer unmittelbar (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial zerstören oder auf Wunsch von Falko Wenzel an Falko Wenzel zurückgeben. Löst Falko Wenzel den Vertrag aus wichtigem Grund auf, muss der Lizenznehmer auch das in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Endprodukt auf Wunsch von Falko Wenzel an Falko Wenzel zurückgeben.

11.2

Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung. Nach angemessener Vorankündigung stellt der Lizenznehmer Falko Wenzel Musterexemplare der Vervielfältigungsstücke, die Lizenzmaterial enthalten, zur Verfügung. Zudem kann Falko Wenzel nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte die Bücher des Lizenznehmers prüfen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung des Lizenzmaterials stehen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags festzustellen. Sollte diese Buchprüfung ergeben, dass der Lizenznehmer für den Zeitraum, der Gegenstand dieser Buchprüfung ist, mindestens fünf Prozent (5 %) des geschuldeten Betrags zuwenig an Falko Wenzel gezahlt hat, ist der Lizenznehmer neben der Zahlung des Differenzbetrags außerdem zur Erstattung der Kosten für diese Buchprüfung an Falko Wenzel verpflichtet. Wenn Falko Wenzel berechtigten Grund zur Annahme hat, dass Lizenzmaterial auf eine nicht vertragsgegenständlich lizenzierte Weise verwendet wird, muss der Lizenznehmer nach Aufforderung durch Falko Wenzel eine durch einen satzungsmäßigen Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnete Einhaltungsbescheinigung in einer von Falko Wenzel zu genehmigenden Form übergeben.

11.3

Elektronische Speicherung. Bei sämtlichem Lizenzmaterial, das dem Lizenznehmer in elektronischer Form geliefert wird, muss der Lizenznehmer das Copyright-Symbol, den Namen Falko Wenzel, die Identifikationsnummer des Lizenzmaterials sowie alle anderen ggf. in der elektronischen Datei mit dem Original-Lizenzmaterial enthaltenen Informationen beibehalten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, das Lizenzmaterial in hoher Auflösung zusätzlich zu vervielfältigen, und der Lizenznehmer hat sich mit einer widerstandsfähigen Firewall gegen unbefugten Zugriff Dritter auf das Lizenzmaterial zu schützen. Ungeachtet der obigen Bestimmungen steht es dem Lizenznehmer frei, allein zu Sicherheitszwecken eine (1) Sicherungskopie in hoher Auflösung zu erstellen.

11.4

Entzug von Lizenzmaterial. Informiert Falko Wenzel den Lizenznehmer darüber, oder erhält der Lizenznehmer sonst Kenntnis davon, dass Lizenzmaterial drohenden potenziellen oder tatsächlichen Ansprüchen aus Rechtsverstößen gegenüber Dritten ausgesetzt ist, für die Falko Wenzel möglicherweise haftet, muss der Lizenznehmer unmittelbar und auf eigene Kosten (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial aus seinen Räumlichkeiten, Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien entfernen und (iii) sicherstellen, dass seine Kunden ebenso vorgehen. Falko Wenzel stellt dem Lizenznehmer vergleichbares Lizenzmaterial (dessen Vergleichbarkeit von Falko Wenzel nach eigenem angemessenen kommerziellen Ermessen bestimmt wird) kostenlos, jedoch zu den übrigen Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags zur Verfügung.

11.5

Maßgebendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht des Bundesstaates New York, USA, ohne Berücksichtigung von dessen Kollisionsrechtsbestimmungen. Jegliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder seiner Durchsetzbarkeit entstehen, werden abschließend durch bindendes Schiedsverfahren nach den Commercial Rules der American Arbitration Association ('AAA') oder der International Chamber of Commerce ('ICC', Internationale Handelskammer) an einem der folgenden Gerichtsstände entschieden (abhängig davon, welcher für den Lizenznehmer am nächsten ist): Seattle (Washington), New York (New York), Los Angeles (Kalifornien), London (GB), Paris (Frankreich), Frankfurt a.M. (Deutschland), Tokio (Japan) oder Singapur. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG). Die obsiegende Partei hat das Recht, in angemessenem Umfang Gerichtskosten in Zusammenhang mit dem Aspekt der Klage oder der Beilegung, in der sie obsiegt, einzufordern. Entgegenstehende Entscheide im Bezug auf Kosten werden aufgerechnet. Unabhängig davon ist Falko Wenzel nach freiem Ermessen berechtigt, jede rechtlich mögliche und zweckmäßige Maßnahme zur Durchsetzung von Unterlassungs- oder sontigen Ansprüchen gegen den Lizenznehmer bei jedem gesetzlich zuständigen Gericht einzuleiten und durchzuführen.

11.6

Trennbarkeit. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.

11.7

Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verstanden werden. Ein Verzug bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel, und eine einfache oder teilweise Wahrnehmung genannter Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien schließt nicht eine weitere oder spätere Wahrnehmung betreffenden Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.

11.8

Gesamte Vertragsabsprache. Dieser Vertrag ist für Geschäftskunden von Getty Falko Wenzel gedacht und umfasst alle Lizenzbestimmungen. Bestimmungen dürfen nur dann hinzugefügt oder entfernt werden, wenn diese Änderung schriftlich erfolgt und entweder von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird oder von Falko Wenzel elektronisch ausgefertigt und anschließend von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wird. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen in einem vom Lizenznehmer übermittelten Kaufauftrag gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor.

11.9

Steuern. Die Lizenzgebühren sind ohne die auf den Verkauf, die Nutzung, die Quellenbesteuerung oder auf andere Transaktionen anfallenden Steuern angegeben. Für diese Steuern ist allein der Lizenznehmer oder ggf. der Käufer verantwortlich.

11.10

Lizenzierungsunternehmen von Falko Wenzel. Das Lizenzierungsunternehmen nach diesem Vertrag wird durch die Rechnungsadresse des Lizenznehmers oder ggf. des Käufers folgendermaßen bestimmt:

 

SITZ DES LIZENZNEHMERS/ KÄUFERS:

LIZENZGEBER VON FALKO WENZEL (inkl. SITZ):

 

 

USA

Falko Wenzel (US), Inc. (USA)

 

 

Spanien

Falko Wenzel Sales Spain SL (Spanien)

 

 

Portugal

Falko Wenzel Sales Portugal, Unipessoal, Lda. (Portugal)

 

 

Brasilien

Falko Wenzel Venda de Imagens (Brasilien)

 

 

Australien

Falko Wenzel Sales Australia Pty Limited (Australien)

 

 

Neuseeland

Falko Wenzel Sales New Zealand Limited (Neuseeland)

 

 

Malaysia

Falko Wenzel Pte Limited, Niederlassung in Malaysia (Malaysia)

 

 

Thailand

Falko Wenzel (Thailand) Limited (Thailand)

 

 

Die Philippinen

Falko Wenzel Pte Limited, Niederlassung auf den Philippinen (Philippinen)

 

 

Hongkong

Falko Wenzel Sales Hong Kong Limited (Hongkong)

 

 

Singapur

Falko Wenzel Sales Singapore Pte Limited (Singapur)

 

 

Japan

Falko Wenzel Japan GK (Japan)

 

 

Mexiko

Falko Wenzel Latin America (Mexico), S. de R.L. de C.V. (Mexiko)

 

 

Alle anderen Länder

Falko Wenzel International Limited (Irland)

 

 

 

 

Falko Wenzel-Lizenzvereinbarung für lizenzfreie Bilder und Filme

DIES IST EIN RECHTSWIRKSAMER VERTRAG ('VERTRAG') ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER, GGF. DEM KÄUFER UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON FALKO WENZEL, INC., WIE NACHSTEHEND IN ABSCHNITT 10.9 BESCHRIEBEN ('FALKO WENZEL'). DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS SIE GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND.

 

1. Definitionen. Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:

1.1

'Rechnung' bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Standard-Rechnungsformular von Falko Wenzel, das unter anderem das Lizenzierungsunternehmen von Falko Wenzel, das ausgewählte Lizenzmaterial sowie den entsprechenden Preis der Lizenzen für das ausgewählte Lizenzmaterial ('Lizenzgebühr') enthält. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrags, und alle Verweise auf diesen Vertrag schließen die Rechnung mit ein.

1.2

'Lizenzmaterial' bezieht sich auf Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabzüge, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder ihre Vervielfältigungen, oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von Falko Wenzel an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.

1.3

'Lizenznehmer' bedeutet die natürliche oder juristische Person, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die Person, die beim Kauf als Lizenznehmer benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.

1.4

'Endprodukt des Lizenznehmers' bedeutet ein Endprodukt oder eine Dienstleistung, die vom Lizenznehmer oder im Namen des Lizenznehmers mithilfe von unabhängigen Fähigkeiten und Anstrengungen erstellt wurde und in die eine Reproduktion des Lizenzmaterials sowie weiteres Material eingebunden ist.

1.5

'Käufer' bedeutet die natürliche oder juristische Person, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.

1.6

'Vervielfältigung' und 'Vervielfältigen' bedeuten jedwede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen desselben, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.

1.7

'Benutzer' bezeichnet alle Mitarbeiter oder Subunternehmer des Lizenznehmers, die: (i) die Digitaldatei mit dem Lizenzmaterial herunterladen, bearbeiten, editieren, modifizieren oder abspeichern, (ii) in anderer Weise unmittelbar in den Kreativprozess eingebunden sind, bei dem das Lizenzmaterial zum Einsatz kommt oder (iii) das Lizenzmaterial in abgeleitete Werke einbinden.

 

2. Einräumung von Rechten. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:

2.1

Falko Wenzel gewährt dem Lizenznehmer ein unbefristetes, nichtexklusives, nicht übertragbares, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und weltweit geltendes Recht auf Reproduktion des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, und zwar in unbegrenzter Anzahl und in jeglichen Medienformaten für alle Zwecke, ausgenommen diejenigen Verwendungszecke, die im Abschnitt 3 dieses Vertrags untersagt sind.

2.2

Der Lizenznehmer kann das Lizenzmaterial durch eigene Subunternehmer oder Subunternehmer des Käufers in Vorbereitung auf das Endprodukt des Lizenznehmers vervielfältigen lassen, sofern diese Subunternehmer sich verpflichten, die Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten.

2.3

Es steht dem Lizenznehmer frei, das Lizenzmaterial in einer digitalen Bibliothek, einem Netzwerk oder Ähnlichem zu speichern, um seinen Mitarbeitern, Partnern und Kunden Einsicht in das Lizenzmaterial zu gewähren, soweit die Anzahl an Benutzern zehn (10) nicht überschreitet. Der Lizenznehmer muss bei mehr als zehn (10) Benutzern vor Beginn der zusätzlichen Verwendung weitere Arbeitsplatzlizenzen erwerben.

 

3. Einschränkungen.

3.1

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet: (i) das Lizenzmaterial (wenn es nicht im Endprodukt des Lizenznehmers enthalten ist) in einem Medium zu veröffentlichen, das auch anderen Personen als den autorisierten Benutzern zugänglich ist, (ii) durch das Medium, in dem das Endprodukt des Lizenznehmers veröffentlicht wird, oder durch die Art und Weise der Veröffentlichung, Dritten das Herunterladen oder Extrahieren des Lizenzmaterials als Einzeldatei, z. B. für einen Bildschirmschoner, bzw. den Zugriff darauf zu ermöglichen oder sie dazu einzuladen.

3.2

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Falko Wenzel und die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr: (i) das Lizenzmaterial in elektronische Vorlagen einzubinden, die zur Reproduktion durch Dritte in elektronischen oder gedruckten Erzeugnissen vorgesehen sind, oder (ii) das Lizenzmaterial auf Websites oder in anderen Medien zu verwenden oder darzustellen, die dazu gedacht sind, den Verkauf, die Lizenzierung oder den anderweitigen Vertrieb von 'On-Demand'-Produkten zu fördern oder zu betreiben. Zu diesen Produkten zählen unter anderem auch Postkarten, Kaffeetassen, T-Shirts, Kalender, Poster, Bildschirmschoner oder Hintergrundbilder für Mobiltelefone oder ähnliche Artikel.

3.3

Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch stillschweigend den unrichtigen Eindruck vermitteln, dass der Lizenznehmer der Urheber eines visuellen Werks ist, dessen künstlerische Komponenten in erheblichem Umfang aus dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.

3.4

Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Falko Wenzel nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.

3.5

Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt.

3.6

Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.

3.7

Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Falko Wenzel keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.

3.8

Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 3.8 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr gegenüber Falko Wenzel auszulegen.

3.9

Wird das Lizenzmaterial auf einer Website vervielfältigt, muss der Lizenznehmer auf der Website Nutzungsbedingungen angeben, die Beschränkungen zum Herunterladen des Lizenzmaterials für jede über die private Nutzung hinausgehende Verwendung beinhalten und eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials untersagen.

 

4. Nachweise und geistiges Eigentum.

4.1

Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Falko Wenzel dem Lizenznehmer weder ausdrücklich noch konkludent ein Recht oder eine Lizenz an dem Lizenzmaterial.

4.2

Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von 'Falko Wenzel' oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Falko Wenzel oder dessen Partnern, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen ('Marken'), erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Falko Wenzel oder dessen Partnern sind und bleiben, (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach diesem Vertrag ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken anficht.

4.3

Bildnachweis. Jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten Lizenzmaterial muss in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: '[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Falko Wenzel' oder ein anderer auf der Website von Falko Wenzel dargestellter Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Falko Wenzel nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Falko Wenzel nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.

4.4

Nachweis für Audio- oder visuelles Material. Wird Lizenzmaterial in Audio-/visuellem Material in redaktionellem Kontext oder in nicht-redaktionellem Kontext verwendet, in dem aber Nachweise für weitere Anbieter von Lizenzmaterial angegeben sind, so ist der Nachweis nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in gleicher Größe und an vergleichbarer Stelle wie bei diesen sonstigen Nachweisen anzugeben. Im Wesentlichen sollte er in dieser Form erfolgen: '[Filmmaterial] [Bildmaterial] zur Verfügung gestellt von [Name der Kollektion]/Falko Wenzel'.

4.5

Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Falko Wenzel umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Falko Wenzel, einschließlich der Marken- und Urheberrechte, verletzen.

 

5. Garantie und Haftungsbeschränkung.

5.1

Falko Wenzel gewährleistet Folgendes: (i) Das Lizenzmaterial weist keinerlei Material- oder Verarbeitungsmängel auf (das alleinige Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung dieser Gewährleistung ist der Ersatz des Lizenzmaterials); diese Gewährleistung gilt dreißig (30) Tage ab Lieferung; (ii) Falko Wenzel verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen und auszuführen; (iii) nutzt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß diesem Vertrag und in der Form, in der es von Falko Wenzel bereitgestellt wurde, so verletzt dies keinerlei Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte; außerdem werden dadurch keine Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrechte verletzt; und (iv) alle nötigen Model- und Eigentum-Releases für die Verwendung des im Rahmen dieses Vertrags freigegebenen Lizenzmaterials wurden beschafft. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.

5.2

FALKO WENZEL SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. FALKO WENZEL HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR STRAFZUSCHLÄGE ZUM SCHADENERSATZ, BESONDERE, IND