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2. Gewährte Rechte und Einschränkungen. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:
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2.1
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Falko Wenzel gewährt dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht abtretbares Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, dies jedoch lediglich in dem in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Ausmaß. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers (einschließlich des Käufers) zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichten.
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2.2
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Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Nutzungsart, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend in Abschnitt 2.1 definierten. Der Lizenznehmer darf Lizenzen für Endprodukte des Lizenznehmers vergeben oder die Eigentumsrechte dafür (aber nicht für das darin enthaltene Lizenzmaterial) als Teil eines Verteilungsprozesses übertragen, wie dies für die beabsichtigte Verwendung, die in den Rechten und Einschränkungen definiert ist, erforderlich bzw. angemessen ist.
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2.3
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Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige redaktionelle Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf kommerzielle Zwecke, Marketing-, Sponsoring- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren. Die 'redaktionelle' Verwendung von Lizenzmaterial gemäß diesem Vertrag bezieht sich auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind.
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2.4
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Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird. Alle anderweitigen manuellen oder elektronischen Drehungen, Bearbeitungen, Veränderungen oder Eingriffe bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Falko Wenzel.
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2.5
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Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Falko Wenzel keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
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2.6
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Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
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2.7
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Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Falko Wenzel nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
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2.8
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Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht auf eine Weise in Medien verfügbar machen, die Dritten das Herunterladen oder Extrahieren des Lizenzmaterials als Einzeldatei, wie z. B. für einen Bildschirmschoner, ermöglicht oder dazu einlädt.
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2.9
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Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Falko Wenzel und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr darf das redaktionelle Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zur Nutzung auf mobil gesteuerten Websites oder in mobilen Anwendungen zweckentfremdet werden, die erstellt wurden, um das Lizenzmaterial und/oder das Endprodukt des Lizenznehmers auf mobilen Geräten anzuzeigen. Diese Einschränkung der mobilen Nutzung wird nicht dadurch verletzt, dass Lizenzmaterial auf einer Website verwendet wird, die per 'Pull'-Methode (im Gegensatz zur 'Push'-Methode) über mobile Geräte angezeigt werden kann, sofern es nicht speziell für diesen Zweck verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet wurde.
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2.10
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Soweit dies in den Rechten und Einschränkungen nicht anders festgelegt ist, darf der Lizenznehmer das Endprodukt des Lizenznehmers weder direkt noch indirekt in sekundären Vervielfältigungen wie Zusammenstellungen, Screenshots, Kontextwerbung oder auf dateifreigebenden Websites oder Kontaktwebsites wie YouTube, Facebook, MySpace oder Bebo vervielfältigen.
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2.11
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Die Verwendung des Lizenzmaterials unter Missachtung der Rechte und Einschränkungen ist untersagt.
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2.12
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Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.12 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr auszulegen.
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2.13
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Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch stillschweigend den unrichtigen Eindruck vermitteln, dass der Lizenznehmer der Urheber eines visuellen Werks ist, dessen künstlerische Komponenten in erheblichem Umfang aus dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.
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2.14
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Sofern die Rechte und Einschränkungen die Nutzung auf Websites vorsehen, muss der Lizenznehmer auf den zulässigen Websites Nutzungsbedingungen angeben, die Beschränkungen zum Herunterladen des Lizenzmaterials für jede über die private Nutzung hinausgehende Verwendung beinhalten und eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials untersagen.
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